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GrundbesitzabgabenbescheideDie Bescheide enthalten neben den Grundsteuern, auch die Jahresabrechnungen für die entstandenen Abfallgebühren und die Trinkwasserversorgung. Erster Stadtrat Reimund Becker weist darauf hin, dass die Stadtverordnetenversammlung bereits in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2011 die Erhöhung der Steuerhebesätze um 20% im Rahmen der Haushaltskonsolidierung mehrheitlich beschlossen hat. Auf Grundlage der am 26.01.2012 veröffentlichten Hebesatzsatzung werden nun die neuen Hebesätze auch in den Grundsteuerbescheiden berücksichtigt. Wegen des vom beauftragten Rechenzentrum benötigten zeitlichen Vorlaufs zur Erstellung der über 7.000 Bescheide war es erforderlich, die Bescheide bereits vor Veröffentlichung der Hebesatzsatzung erstellen zu lassen. So erklärt sich das vom Zustelldatum um knapp drei Wochen abweichende tatsächliche Bescheiddatum. | Adresse Rathaus Stadtverwaltung Nidda Wilhelm-Eckhardt-Platz 63667 Nidda Tel.: 0 60 43/80 06-0 E-Mail: info(at)nidda.de Kontaktformular Impressum Öffnungszeiten Rathaus Montag - Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr Donnerstag: 14 Uhr - 18 Uhr Erweiterte Öffnungszeiten im BürgerService und in der Kfz-Zulassungsstelle Infos |