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Förderung Stadt Nidda

Förderung durch die Stadt Nidda

Seit September 2014 unterstützt die Stadt Nidda ihre Bürger mit einem kleinem Förderprogramm für Energieeffizienzmaßnahmen. Förderschwerpunkte waren hierbei anfangs Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage. Diese wurden jedoch nicht so stark nachgefragt. Zudem gibt es seit 2016 hier ein entsprechendes Förderangebot des Bundes.

Ab 2016 gibt es einen Zuschuss zum Kauf von Haushaltsgeräten mit der höchsten Energieeffizienzklasse. Viele Niddaer Bürger haben dieses Angebot wahrgenommen. So dass die verfügbaren Fördergelder jährlich komplett ausgeschöpft werden. 

Im Rahmen der städtischen Förderung wurden in 2022 neben hocheffizienten Haushaltsgeräten erstmals auch die Errichtung von Solaranlagen mit Speichern, die Nachrüstung von Stromspeichern bei bestehenden Anlagen sowie die Installation von Balkon-PV unterstützt. 

Förderprogramme werden in 2024 fortgesetzt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidda hat die Richtlinien für die Fortsetzung der Förderprogramme für PV-Anlagen sowie für Effizienzgeräte im Jahr 2024 beschlossen.

Das Förderprogramm für PV-Anlagen, Stromspeicher und Mini-PV-Anlagen startet am 01.01.2024 mit der erheblich aufgestockten Finanzausstattung von insgesamt 150.000 € . 

Die Förderung von Mini-PV-Anlagen stellt einen besonderen Schwerpunkt dar, um auch Mieterinnen und Mieter sowie Menschen, die aufgrund der hohen Investitionskosten von der Installation einer Aufdach-Anlage Abstand nehmen, zu motivieren einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgase zu leisten. Der Zuschuss für die Installation einer Mini-PV-Anlage beläuft sich auf bis zu 30 % der Anschaffungskosten bzw. maximal 200 €. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anlage ordnungsgemäß Anmeldung der Mini-PV-Anlage beim Netzbetreiber anzumelden ist.  Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem bereitgestellten Merkblatt (siehe Dokumente & Kontakt).

Private Aufdach- oder Fassaden-PV-Anlagen werden ebenfalls weiter gefördert, soweit die PV-Anlage mindestens 4 kWP aufweist und es sich dabei nicht um die Erweiterung einer bestehenden Anlage oder eine Ersatzbeschaffung handelt. Die Zuschusshöhe beträgt 100 €/kWP bis zu einer Höchstsumme von 1.000 €. In Kombination mit der Anschaffung eines Stromspeichers ist eine Fördersumme von bis zu 1.500 € möglich.

Um für das Verfahren für die Antragsstellenden zu erleichtern hat die Stadtverordnetenversammlung nun beschlossen, dass die Antragstellung auch erst nach Inbetriebnahme erfolgen kann. 

Neu ist seit März 2024:
Die Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Nachweise erfolgt bei allen Förderprogrammen nur noch digital. 

Die Förderung der höchsteffizienten Haushaltsgeräte bleibt unverändert gegenüber den Vorjahren: Für die Anschaffung höchst-effizienter Haushaltsgeräte mit entsprechenden Effizienzklassen gemäß Richtlinie wird ein Zuschuss von 10% der Anschaffungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 100 € gewährt. Hier sind die Mittel jedoch begrenzt. 
Die Antragstellung kann nach dem Gerätekauf erfolgen.

Kühlschränke/Kühl-Gefrier-Kombinationen

A

Gefrierschränke und -truhen

C

Geschirrspüler

A

Waschmaschinen

A

Waschtrockner

A

Wäschetrockner

A+++


Wenn Sie Fragen zur Förderung der Stadt Nidda haben, wenden Sie sich bitte an die Förderprogramm-Managerin Karin Knölcke. 


Wer über Förderprogramme und andere Aktionen der Stadt Nidda auf dem laufenden bleiben möchte, kann sich auch für den Klimanewsletter der Stadt Nidda anmelden. Dieser wird in unregelmäßigen Abständen (max. 1x pro Monat) an Interessierte versendet.