Hochwasser im Wetteraukreis - Anträge auf Finanzhilfe können gestellt werden
Auf
Antrag des Wetteraukreises hat das Regierungspräsidium mittlerweile
der Einleitung einer Finanzhilfeaktion zugestimmt. Gleichzeitig
wurden notwendige Absprachen mit den betroffenen Städten und
Gemeinden getroffen und die Bildung einer Schadenskommission in
Angriff genommen.
Antragsberechtigt sind geschädigte Privatpersonen, Gewerbetreibende, Landwirte und Gärtner sowie Vereine aus folgenden Städten und Gemeinden: Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Nidda, Ortenberg und Ranstadt. Die Antragsfrist endet einen Monat nach Veröffentlichung der Aufforderung zur Antragstellung. Diese Veröffentlichungen erfolgen am 12. und 13. Februar 2021 durch die jeweilige Kommune. Diese ist für die fristgerechte Einreichung maßgeblich. Auf der Internetseite des Wetteraukreises stehen umfangreiche Informationen zur Verfügung: https://www.wetteraukreis.de/aktuelles/hochwasserhilfen/. Neben den online beschreibbaren Antragsformularen sind hier die maßgeblichen Richtlinien des Landes Hessen zusammengestellt. Zudem gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen und eine Übersicht der Ansprechpersonen in den Städten und Gemeinden sowie beim Wetteraukreis. Diese Informationen sind auch über Verlinkung auf den Webseiten der erwähnten Kommunen verfügbar. „Wir
sind froh, dass wir so schnell die Voraussetzungen schaffen konnten,
um denen zu helfen, die nach dieser Hochwasserkatastrophe schnelle
Hilfe brauchen“, so Landrat Jan Weckler und Kreisbeigeordneter
Matthias Walther. Spendenkonto eingerichtetUm Härtefälle und auch Vereine, die durch das Hochwasser geschädigt sind, zu unterstützen hat der Wetteraukreis außerdem ein Spendenkonto bei der Sparkasse Oberhessen eingerichtet. Unter folgender Kontonummer können Spenden eingezahlt werden. DE79 5185 0079 0027 1921 14 Stichwort „Hochwasserhilfe Wetteraukreis“ Die Spenden sind steuerabzugsfähig, eine entsprechende Spendenquittung wird bei Bedarf ausgestellt. Für Spenden bis zu 200 € reicht dem Finanzamt ein einfacher Nachweis (Kontoauszug) aus. | Adresse Rathaus Stadtverwaltung Nidda |