
Aufgaben der Ortsgerichte
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften
Eine öffentliche Beglaubigung gem. §129 BGB ist das Zeugnis einer Urkundsperson darüber, dass die Unterschrift oder das Handzeichen in seiner Gegenwart zu dem angegebenen Zeitpunkt von dem Erklärenden vollzogen oder anerkannt worden ist. Sie bezeugt zugleich, dass die im Beglaubigungsvermerk namentlich aufgeführte Person und der Erklärende identisch sind
(im Unterschied zur amtlichen Beglaubigung durch den BürgerService im Rathaus Nidda. Eine amtliche Unterschriftsbeglaubigung gem. § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz ist dann angebracht, wenn eine öffentliche Beglaubigung nicht vorgeschrieben ist).
- Sicherung des Nachlasses
Der Ortsgerichtsvorsteher ist, unter Hinzuziehung eines Schöffen, soweit dafür ein Bedarf besteht, neben dem Amtsgericht für die Sicherung des Nachlasses zuständig. Zum Zwecke der Sicherung kann er Siegel anlegen, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten an sich nehmen, welche er unverzüglich an das Amtsgericht abzuliefern hat.
- Sterbefallsanzeige
Für Sterbefälle von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatten, wird vom Ortsgerichtsvorsteher eine Sterbefallsanzeige erstellt, die an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet wird.
Für die erforderlichen Angaben hat der Ortsgerichtsvorsteher bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen Auskünfte über die persönlichen sowie die Familien- und Vermögensverhältnisse des Verstorbenen einzuziehen. Die in der Sterbefallsanzeige gemachten Angaben dienen vornehmlich dazu, die Rechte der Angehörigen und Erben zu sichern.
- Schätzung des Wertes von Sachen und Grundstücken
Das Ortsgericht ist zuständig auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert zu schätzen von Grundstücken, beweglichen Sachen usw., soweit die Gegenstände sich in seinem Bezirk befinden.
Ortsgericht
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Stadtteil
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Ortsgerichtsvorsteher
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Nidda I
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Nidda Bad Salzhausen Borsdorf Geiß-Nidda Harb Kohden Michelnau Wallernhausen
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Rolf Schmieder Tel.: 0 60 43/ 80 06-291 dienstlich zu den Sprechzeiten Tel.: 0 60 43/ 38 04 privat Mobil: 01 76/34 50 77 94
E-Mail: ortsgericht(at)nidda.de E-Mail privat: rolf.schmieder50(at)web.de
Sprechstunden: Zur Zeit aufgrund der Corona-Pandemie nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Tel.: 0 60 43/ 38 04 privat Mobil: 01 76/34 50 77 94 Dienstag: 10 - 11:30 Uhr Donnerstag: 16 - 17:30 Uhr im Rathaus Nidda Zimmer 303
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Nidda II
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Ober-Widdersheim Unter-Widdersheim
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Karl Heinz Weber Tel.: 0 64 02/ 68 51
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Nidda III
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Ulfa Stornfels
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Dieter Fritzius Tel.: 0 60 43/ 74 09
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Nidda IV
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Eichelsdorf
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Kerstin Alt Mobil: 01 78/ 20 30 744
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Nidda V
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Ober-Schmitten Unter-Schmitten
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Nicole Eckhardt Tel.: 0 60 43/ 97 24 02
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Nidda VI
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Ober-Lais Fauerbach Schwickartshausen
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Rudolf Schrank Tel.: 0 60 43/ 10 79
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Aufgaben der Schiedsperson
Bei bestimmten Delikten, wie z. B.
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
gibt es die Möglichkeit, bei Gericht zu klagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsperson einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Auch bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (Nachbarschaftsrecht u. v. m.) kann das Schiedsamt weiterhelfen. Und in manchen Fällen geht auch bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten am Schiedsamt kein Weg vorbei. Dies ist der Fall, wenn es sich um vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 750 Euro handelt.
Aufgabe des Schiedsamts ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Das Motto des Schiedsamts lautet von daher: Schlichten statt Richten. Es wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind.
Örtlich zuständig ist das Schiedsamt der Gemeinde oder Stadt, in dessen Bezirk der Beschuldigte oder Beklagte wohnt.
Schiedsfrau in Nidda für alle Ortsteile ist
Frau
Karin Lakehsar
Tel.: 0 60 43/ 9 88 49 62
E-Mail: karin.lakehsar(at)online.de
Vertreter der Schiedsfrau:
Herr
Udo Franzke
Tel.: 0 17 2/ 7 05 82 28
E-Mail: franzke-schiedsperson(at)web.de
Es wird darauf hingewiesen, dass die Schiedsfrau oder im Verhinderungsfall der
stellvertretende Schiedsmann möglichst nur nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung aufgesucht werden sollen