Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach
Tätigkeit und Rechtsform:
a)
Die häufigste Form ist das Einzelunternehmen,
d.h. der Gewerbetreibende meldet das Gewerbe auf seinen Namen an. In diesem
Fall müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass mitbringen (Bürger aus
nicht EU-Mitgliedsstaatenbenötigen zusätzlich den Aufenthaltstitel). Die
Firmenbezeichnung setzt sich aus dem Vor- und Nachnamen zusammen.
b)
Bei der Anmeldung einer GbR ist es erforderlich,
dass alle zur GbR gehörenden Gesellschafter ihr Gewerbe separat anmelden und den
Verbund untereinander darlegen. Eine individuelle Firmenbezeichnung kann durch
die Gesellschafter gewählt werden.
c)
Wenn Sie eine eingetragene Firma sind, reichen
Sie bitte die entsprechende Handelsregistereintragung des Amtsgerichtes ein. Je
nach Art der Firma sind die benötigten zusätzlichen Unterlagen unterschiedlich.
Daher ist es auch hier sinnvoll, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen,
damit wir genau auf Ihren speziellen Fall eingehen können.
d)
Bei Gewerbetreibenden aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat
werden der gültige Pass und der Aufenthaltstitel benötigt. Diese
Aufenthaltserlaubnis darf keinen Sperrvermerk enthalten, indem Ihnen die
Ausübung einer selbständigen Tätigkeit verboten ist.
e)
Bei der ausgeübten Tätigkeit ist es vor allem
wichtig, ob es sich um ein erlaubnispflichtiges
Gewerbe handelt, z.B. der Betrieb einer Gaststätte, der Betrieb einer
Spielhalle, die Ausübung eines Bewachungsgewerbes, die Immobilienvermittlung,
die Arbeitnehmervermittlung und einige andere Gewerbe. Bei diesen Tätigkeiten
müssen Sie zusätzlich die entsprechende Erlaubnis
einreichen, da Sie ohne diese Erlaubnis
das Gewerbe nicht beginnen dürfen.
Welche ERLAUBNIS notwendig ist und von
wem Sie diese erhalten, finden Sie HIER
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