Welche gewerberelevanten Unterlagen können Sie noch bei uns beantragen/erhalten?Für verschiedene Erlaubnisse oder auch zur Vorlage bei Arbeitgebern benötigen Sie teilweise einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Diesen erhalten Sie beim Gewerbeamt Ihres Wohnortes, bzw. wenn Sie eine Firma sind, beim Gewerbeamt am Geschäftssitz Ihrer Firma.
GewerbezentralregisterauszugFolgende Unterlagen werden zur Beantragung benötigt:
• gültiger Personalausweis oder Pass, Wichtig: Den Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich beantragt werden. Der Antrag wird vom Bürgerservice Nidda zum Bundesamt für Justiz nach Bonn gesandt. Nach ca. 10 - 14 Tagen erhalten Sie bzw. die Behörde, für deren Erlaubnis Sie die Unterlagen benötigen, dann den entsprechenden Auszug direkt aus Bonn.
Führungszeugnis
• gültiger Personalausweis oder Pass, Ebenso wie bei dem Gewerbezentralregisterauszug erfolgt die weitere Bearbeitung in Bonn und nimmt ca. 10-14 Tage in Anspruch.
GaststättenerlaubnisDer Betrieb von Gaststätten nimmt eine Sonderstellung ein, da er entsprechend des Hessischen Gaststättengesetzes nicht mehr erlaubnispflichtig ist, jedoch wie die erlaubnispflichtigen Gewerbe vom positiven Ergebnis einer Zuverlässigkeitsprüfung abhängig ist. Da die Unterlagen, die Sie dafür benötigen, sehr umfangreich sind und sich im Einzelfall auch unterscheiden, ist es in diesem Fall unbedingt erforderlich, dass Sie persönlich bei uns vorsprechen. Nur so können wir Sie individuell beraten.
Ansprechpartner für Gaststättenerlaubnis:
Frau Knölcke Das gleiche gilt für Spielhallenerlaubnisse, Bewachungserlaubnisse, Versteigerererlaubnisse und Reisegewerbekarten.
SchankerlaubnisDie häufig als „Schankerlaubnis“ bezeichnete Tageskonzession für den vorrübergehenden Betrieb einer Gaststätte wurde mit der Einführung des Hessischen Gaststättengesetzes durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Formular Hier herunterladen >Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes
Frau Knölcke
Auskünfte aus dem GewerberegisterDas Gewerberegister ist kein öffentliches Register.
Einfache Gewerberegisterauskunft Die Übermittlung der einfachen Auskunft umfasst die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.
Erweiterte Gewerberegisterauskunft An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
Die Verwaltungsgebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 10,00 €. Diese legen Sie Ihrer Anfrage bitte als Verrechnungsscheck bei oder überweisen den Betrag vorab auf eines der Konten der Stadt Nidda.
Sparkasse Oberhessen Konto 151000029 BLZ 518 500 79 oder
VR Bank Main-Kinzig-Büdingen Konto 7006446 BLZ 506 616 39 Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck den betreffenden Gewerbetreibenden an. ------------------------------------------------------------------------------------------------ > zurück zur Übersicht Gewerbe-Infos
| Adresse Rathaus Stadtverwaltung Nidda Öffnungszeiten z. Zt. nur nach vorheriger Anmeldung - Rathaus |