• Gebrauchtfahrzeuge mit einem Zeitwert von über 30.000 €, bei denen es sich um einen Halterwechsel mit gleichzeitigem Wechsel des Zulassungsbezirkes handelt und die HU länger als sechs Monate zurück liegt. Liegt die letzte HU unter 6 Monaten, so ist keine Identifizierung nötig.
• Diese 30.000 € - Zeitwert-Regelung betrifft auch gebrauchte Fahrzeuge neueren Datums, bei denen noch keine Hauptuntersuchung erforderlich war.