Rathaus-Front-Herbst-2022

Förderprogramme der Stadt Nidda werden fortgesetzt

„Das der Vorschlag der Verwaltung im parlamentarischen Austausch letztendlich als Förderprogramm beschlossen wurde, freut mich persönlich sehr. Damit wird die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Preisschwankungen bei der Stromerzeugung verringert und ein weiterer Teil des Klimaschutzaktionsplans der Stadt Nidda in die Umsetzung gebracht.“ freut sich Bürgermeister Thorsten Eberhard und weist darauf hin, dass durch den Schwerpunkt für Mini-PV-Anlagen auch Mieterinnen und Mieter angesprochen werden, einen Teil Ihres Strombedarf zukünftig selbst zu erzeugen.  

Das Förderprogramm für PV-Anlagen, Stromspeicher und Mini-PV-Anlagen startet am 01.02.2023 mit einer erheblich aufgestockten Finanzausstattung von insgesamt 150.000 €. Die Modalitäten wurden nun in zwei separaten Förderrichtlinien festgelegt. Die Förderung von Mini-PV-Anlagen stellt einen besonderen Schwerpunkt dar, um auch Mieterinnen und Mieter sowie Menschen, die aufgrund der hohen Investitionskosten von der Installation einer Aufdach-Anlage Abstand nehmen, zu motivieren einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgase zu leisten.

Der Zuschuss für die Installation einer Mini-PV-Anlage beläuft sich auf bis zu 30 % der Anschaffungskosten bzw. maximal 200 €. Voraussetzung ist jedoch, dass der Antrag vor dem Erwerb der Module gestellt wird und die ordnungsgemäße Anmeldung der Mini-PV-Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister nachgewiesen werden. Um die Bürgerschaft bei den Formalitäten zu unterstützen, stellt das Klimaschutz-Team der Stadt Nidda ein Merkblatt zur Verfügung, dass die nötigen Schritte anschaulich erläutert.

Private Aufdach-PV-Anlagen werden ebenfalls weiter gefördert, soweit die PV-Anlage mindestens 4 kWP aufweist und es sich dabei nicht um die Erweiterung einer bestehenden Anlage oder eine Ersatzbeschaffung handelt. Die Zuschusshöhe wurde auf 100 €/kWP erhöht bis zu einer Höchstsumme von 1.000 €.

Beispiel Mini PV-Anlage


In Kombination mit der Anschaffung eines Stromspeichers ist eine Fördersumme von bis zu 1.500 € möglich, da auch die Zuschüsse für den gleichzeitigen Erwerb oder die Nachrüstung eines Speichers auf nunmehr 50 €/kWh Speicherleistung erhöht wurden. Der Erwerb eines Stromspeichers kann somit bis zu einer Höchstsumme von 500 € gefördert werden.

Voraussetzung ist ebenfalls, dass die in der Förderrichtlinie aufgeführten Nachweise zum Abruf des Zuschusses vorgelegt werden und der Antrag vor Installation und Inbetriebnahme der PV-Anlage / des Stromspeichers eingereicht wird. 

Die Förderung der höchsteffizienten Haushaltsgeräte wird unverändert fortgeführt. Ein Zuschuss von 15 % der Anschaffungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 € wird solange entsprechende Mittel verfügbar sind für folgende Geräte und Effizienzklassen gewährt