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Städtebauliche Grundsatzbeschlüsse

Städtebauliche Grundsatzbeschlüsse

Um die Beratung der Verwaltung bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen zu steuern hat die Stadt Nidda Verwaltungsvorschriften erlassen und Grundsatzbeschlüsse gefasst, die beachtet werden müssen.

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen soll geprüft werden, ob Flächen ausgewiesen werden können, die den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung erfüllen:

Insofern ein Investor nicht alle Kosten im Zusammenhang mit einem Bebauungsplanverfahren übernimmt, wird die Stadt Nidda nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Bebauungsplan aufstellen:

Gemäß Maßnahme 9 des integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Nidda (siehe Seite 92) sollen bei Siedlungsentwicklungen auch die Möglichkeiten einer klimafreundlichen Planung geprüft werden:

Für großflächige Freiflächenphotovoltaik wird der Aufstellungsbeschluss für den dafür notwendigen Bebauungsplan nur gefasst wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

Großflächiger Einzelhandel ist in der Stadt Nidda nur in bestimmten zentralen Versorgungsbereichen möglich: