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Windelgeld-Antrag

Windelzuschuss

Wirtschaftliche Unterstützung privater Haushalte mit Kindern im Windelalter und von Personen mit Bedarf an Inkontinenzhilfsmitteln.

Die Stadt Nidda gewährt ab dem Jahr 2022 Familien mit Kleinkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Zuschuss in Höhe von 100.-€ pro Kind und Jahr. Damit soll die finanzielle Belastung für die Beschaffung von Papier oder Stoffwindeln und die Entsorgung bzw. das Waschen von Stoffwindeln zu reduziert werden.

Der Antrag kann bis zum 31. Dezember für das laufende Antragsjahr gestellt werden.

Die Stadt Nidda gewährt ab dem Jahr 2022 für Personen mit einem nachgewiesenen Bedarf an Inkontinenzhilfsmitteln einen Zuschuss in Höhe von 37,75 € pro Person und Jahr. Antragsberechtigt sind Betroffenen, die in privaten Haushalt wohnen. Der Bedarf kann Nachgewiesen werden durch die Vorlage der ärztlichen Verordnung (Kopie genügt).

Es findet eine anteilige Berechnung statt, wenn:

  • die Person nicht im gesamten Jahr in Nidda wohnhaft ist
  • die Person im Zeitraum des Antragsjahres verstirbt
  • sich der Bedarf an Inkontinenzhilfsmitteln nicht über das volle Jahr erstreckt. Bedarfszeitraum ist in der ärztlichen Bescheinigung anzugeben.

Mit diesem Zuschuss sollen die Kosten für das erhöhte Hausmüllaufkommen reduziert werden.

Der Antrag kann bis zum 31. Dezember für das laufende Antragsjahr gestellt werden.

Bitte beachten Sie: 
Eine Auszahlung des Zuschussbetrages erfolgt nach Ablauf des Jahres, in dem der Antrag gestellt wurde.

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