Rathaus Gebäude

Wildschadenformular

Niederschrift über die Anmeldung von Wildschäden

Flur, Flurstück

(bei verpachteten Grundstücken muss der Pächter den Wildschaden anmelden, wenn der Eigentümeranmeldet, muss er eine Vollmacht vom Pächter vorlegen)

Wildschaden verursacht worden. Aufgrund der §§ 29-35 des Bundesjagdgesetzes beanspruche ich Ersatz. Ich melde den Wildschadens-Ersatzanspruch hiermit an.

Euro

Mit Stern * gekennzeichnete Felder sind obligatorisch.

Wildschäden werden über den Beauftragten der Stadt Nidda, Herrn Michael Schmidt, abgewickelt.
Die Anmeldefrist der Wildschäden beträgt 7 Tage.

Herr Michael Schmidt
Tel. 06043 4407
mobil: 0172 6703875
Fax: 06043 520
E-Mail: trapandtree(at)aol.com