Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 29.10.2025
I. Gebietsfestlegungen:
Zum Schutz vor der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) gelten die nachfolgend aufgeführten Anordnungspunkte für den gesamten Wetteraukreis.
II. Regelungen für das gesamte Kreisgebiet des Wetteraukreises:
1. Aufstallpflicht:
Wer Geflügel im Sinne des Artikels 4 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2016/429 oder andere gehaltene Vögel empfänglicher Arten hält, hat diese Tiere mit Wirkung vom Tag, der auf die Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgt,
a. in geschlossenen Ställen oder
b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),
zu halten.
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