Verfolgung von Angriffen durch Tiere

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    z. B. Hundebeißvorfall

  • Verfahrensablauf

    • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
    • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
    • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
    • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
    • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
    • wenn Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren
       
  • Welche Fristen muss ich beachten?

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