Einfache Melderegisterauskunft
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, frühere Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt NiddaIhre Anfrage kann ohne die erforderliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € nicht bearbeitet werden.
Wir bitten Sie die Auskunftsanfrage zusammen mit einem Nachweis Ihrer Überweisung an uns zusenden.
Kontodaten:
Sparkasse Oberhessen
BIC: HELADEF1FRI
IBAN: DE83 5185 0079 0151 0000 29
VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
BIC: GENODEF1LSR
IBAN: DE34 5066 1639 0007 0064 46
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare