Einfache Melderegisterauskunft

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

  • Voraussetzungen

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, frühere Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift.
    • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Ihre Anfrage kann ohne die erforderliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € nicht bearbeitet werden. 

    Wir bitten Sie die Auskunftsanfrage zusammen mit einem Nachweis Ihrer Überweisung an uns zusenden. 

    Kontodaten:

    Sparkasse Oberhessen

    BIC: HELADEF1FRI

    IBAN:  DE83 5185 0079 0151 0000 29


    VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG

    BIC: GENODEF1LSR

    IBAN: DE34 5066 1639 0007 0064 46

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Antrag zur Erteilung einer Melderegisterauskunft



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