Erweiterte Melderegisterauskunft

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

    Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

    Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen

  • Zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Um Ihnen eine erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 Bundesmeldegesetz erteilen zu können, benötigen wir einen Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Ihre Anfrage kann ohne die erforderliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € nicht bearbeitet werden. 

    Wir bitten Sie die Auskunftsanfrage zusammen mit einem Nachweis Ihrer Überweisung an uns zusenden. 

    Kontodaten:

    Sparkasse Oberhessen

    BIC: HELADEF1FRI

    IBAN:  DE83 5185 0079 0151 0000 29


    VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG

    BIC: GENODEF1LSR

    IBAN: DE34 5066 1639 0007 0064 46

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Antrag zur Erteilung einer Melderegisterauskunft


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende