Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende