Zweitwohnungssteuer bezahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
     
    In der Regel betrifft dies alle Personen, die neben einer Hauptwohnung in derselben Gemeinde oder in einer anderen Gemeinde eine weitere Wohnung innehaben. Die Zweitwohnungssteuer wird in der Gemeinde des zweiten Wohnsitzes erhoben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.


    Ausnahmen:  Die Zweitwohnungsteuersatzung kann Befreiungen zulassen, etwa für alle nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, die die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen überwiegend nutzen oder für Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen.


    Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
    Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.

  • Voraussetzungen

    Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Als Bemessungsgrundlage dient der jährliche Mietwert der Wohnung. Als Mietwert gilt die übliche Miete, die im Jahr für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. Der Mietwert der Zweitwohnung wird nach den vom Gutachterausschuss ermittelten üblichen Entgelten unter Berücksichtigung der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage anhand des zuletzt aktualisierten und verfügbaren Mietwert-Kalkulators bestimmt, den die für die Stadt Nidda zuständige Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse bereit stellt. Die Steuer beträgt jährlich 10 v. H. des Mietwertes.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende