Wahlhelfer

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

Falls Sie bei einer kommenden Wahl als Wahlhelfer eingesetzt werden möchten, senden Sie uns eine E-Mail (wahlen@nidda.de) mit dem Wunsch des Wahllokales, in welchem Sie eingesetzt werden möchten.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende