Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    In der Zulassungsstelle können Ihre Anliegen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

    https://www.nidda.de/rathaus/stadtverwaltung/kfz-zulassung/online-terminvergabe/

    Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende