Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Leistungsbeschreibung
Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda
Fahrzeuge die unmittelbar vor dem Wochenende abgeschleppt werden, werden auf den Parkplätzen Krötenburgstraße P 2 oder P 3 in Nidda abgestellt.