Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
Leistungsbeschreibung
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.
Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
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Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare