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Vergabekriterien

Vermarktung der Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Hirzbach“ in Ulfa

Bei der Vergabe der Bauplätze werden die folgenden Kriterien bewertet, sofern auf einem Grundstück mehrere Bewerbungen vorliegen:

  • 15 Punkte erhalten Bewerber/-innen für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das auch im neuen Haushalt leben wird,
  • 10 Punkte erhalten Bewerber/-innen für jedes Familienmitglied welches eine Behinderung von 50% hat bzw. in mind. Pflegegrad 1 eingestuft ist (Nachweis durch Behindertenausweis bzw. Pflegegutachten),
  • 10 Punkte für ein langjähriges Engagement, mind. 5 Jahre, innerhalb eines Niddaer Vereins, gemeinnützige Organisation oder Kirche, sowie besondere ehrenamtliche Verdienste für die Gemeinde. Die bloße Zugehörigkeit ist nicht ausreichend (Nachweis durch Vorlage einer Bescheinigung des Vereins, Organisation oder Kirche),
  • 3 Punkte für jedes volle Kalenderjahr, in dem der Bewerber/die Bewerberin in Nidda mit Hauptwohnsitz gemeldet ist oder war. Punkte werden für maximal 30 Jahre vergeben,
  • 3 Punkte für jedes volle Kalenderjahr, in dem der Ehegatte/Lebenspartner des Bewerbers/ der Bewerberin in Nidda mit Hauptwohnsitz gemeldet ist oder war. Punkte werden für maximal 30 Jahre vergeben,
  • 2 Punkte für jedes volle Kalenderjahr, in dem der bislang noch nicht in Nidda wohnhaft gewesene Bewerber/Bewerberin in Nidda gearbeitet hat,
  • 2 Punkte für jedes volle Kalenderjahr, in dem der bislang noch nicht in Nidda wohnhaft gewesene Ehegatte/Lebenspartner des Bewerbers/ der Bewerberin in Nidda gearbeitet hat,
  • 2 Punkte für jedes volle Kalenderjahr, in denen der Bewerber oder dessen Ehegatte/Lebenspartner als selbständiger Betriebsinhaber in Nidda mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt hat,
  • Abschlag von 15 Punkten für Bewerber/-innen, die bereits Eigentümer eines/oder mehrerer Wohngebäude/s, einer/oder mehrerer Eigentumswohnung/en oder von Bauland sind.

Es wird ein zweiteiliges Bewerbungsverfahren durchgeführt. Im ersten Bewerbungsabschnitt werden die Bewerber nach der erreichten Punktzahl gemäß der Vermarktungskriterien bewertet.

Im zweiten Bewerbungsabschnitt werden die 20 höchstbewerteten Bewerber angeschrieben und können sich nach dem im ersten Bewerbungsabschnitt erzielten Rang einen Bauplatz aussuchen.

Die weiteren Bewerber werden auf einer Nachrückerliste geführt und entsprechend informiert, wenn ein Bauplatz im zweiten Bewerbungsabschnitt nicht vergeben wurde.

Ein Rechtsanspruch auf ein Wohnbauplatz besteht nicht.

Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen ohne Finanzierungsbestätigung generell nicht berücksichtigt werden können.

Bewertungskriterien die nicht durch entsprechende Nachzuweise (berufliche Tätigkeit, Selbständigkeit, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung) belegt werden, können nicht bewertet werden.

Sollten Bewerbungen nach dem 15.03.2023 eingehen, können diese lediglich als Nachrücker berücksichtigt werden.

Die Käufer verpflichten sich das Grundstück innerhalb von 2 Jahren seit der Übergabe des Grundbesitzes mit einem bezugsfertigen Wohnhaus, zu eigenen Wohnzwecken, zu bebauen.

Die Stadt Nidda ist zur Ausübung des Wiederkaufs berechtigt für den Fall, dass das Grundstück innerhalb von 10 Jahren seit der Beurkundung dieses Vertrages ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt Nidda ganz oder teilweise verkauft, geteilt, getauscht, verschenkt oder sonst wie veräußert, zu nicht eigenen Wohnzwecken genutzt wird oder nicht innerhalb von 2 Jahren seit der Übergabe des Grundbesitzes mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebaut worden ist.

Wir weisen darauf hin, dass bei Fehlangaben innerhalb des Bewerbungs- und Kaufverfahrens eine Konventionalstrafe in Höhe von 10% des Kaufpreises festgesetzt wird.

Ansprechpartner

Fragen zur Vermarktung

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