Rathaus-Front-Herbst-2022

Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern

Aufgrund der Ausführungen im Sprengstoffgesetz sowie des § 23 Abs. 1 der Ersten
Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände
(Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und
Altersheimen sowie von brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern
verboten. 

Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können jeweils als
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Im Altstadtbereich der Kernstadt und in nahezu allen Stadtteilen gibt es eine dichte
Bebauung mit Fachwerkhäusern, die von diesem Verbot betroffen sind. Viele dieser
Fachwerkhäuser stehen zudem unter Denkmalschutz, in einigen Stadtteilen stehen
ganze Straßenzüge als geschlossene Anlage unter dem so genannten „Ensembleschutz“.

Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die historischen Gebäude zum
Jahreswechsel immer wieder gefährdet. Die Folgen eines Dachstuhlbrandes können
gerade in den eng bebauten Ortskernen verheerend sein und wertvolles, unter Schutz
gestelltes Kulturgut vernichten.

Die Stadt Nidda bittet deshalb die Bevölkerung um einen verantwortungsbewussten
Umgang mit Feuerwerkskörpern und um Beachtung der gesetzlichen Regelung.