Bebauungsplan für Therme Bad Salzhausen
Der Neubau der Justus-von-Liebig-Therme ist eines der zentralen Zukunftsprojekte für Bad Salzhausen. Auch wenn das Baugenehmigungsverfahren für den westlichen Bereich aktuell ins Stocken geraten ist, sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung im Osten geschaffen werden. Daher hatte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidda schon am 29.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Der Kurgarten, 1. Änderung“ beschlossen.
Bebauungsplanänderung eines Teilbereichs im beschleunigten Verfahren
Ziel ist es, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren zu ändern und möglichst zeitnah als Satzung zu beschließen und damit Planungssicherheit für die Investition zu schaffen. Um die Erweiterung der Therme rund um die Lesehalle zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan nur in diesem östlichen Teilbereich geändert werden, während der bestehende Komplex im Westen von den Änderungen unberührt bleibt. Die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren sind gegeben, da der Bebauungsplan der städtebaulichen Neuordnung und Nachverdichtung in einem baulich und grundsätzlich verkehrlich bereits erschlossenen Innenbereich beabsichtigt.
Entwurf des Bebauungsplans wurde auf Hochtouren erarbeitet
In Abstimmung mit der Bauaufsicht Ost des Wetteraukreises, dem Investor und dem beauftragten Planungsbüro wurde der Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet. Der Bereich des Bebauungsplans ist in zwei Baufenster zur Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) unterteilt. Damit die Erweiterung umgesetzt werden kann, ist in einem der Baufenster eine GRZ von 1,0 notwendig und wurde im Rahmen des Abstimmungsprozess dementsprechend von 0,6 auf 1,0 erhöht. Im zweiten größeren Baufenster, ist die Festsetzung einer GRZ von 0,6 ausreichend. Für die Geschossflächenzahl (GFZ) trifft der neue Bebauungsplan keine Festsetzungen, da die vertikale Kubatur bereits über die Festsetzung der Höhen bzw. Vollgeschosse ausreichend bestimmt ist.
Keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt erkennbar
Für das geplante Vorhaben ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Das hat eine Vorprüfung durch das zuständige Planungsbüro ergeben. Dabei wurde festgestellt, dass keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten sind. Dennoch müssen die genannten Umweltbelange im Bebauungsplan berücksichtigt und nachvollziehbar dargestellt werden.
„Unser Ziel ist es, keine weitere Zeit verstreichen zu lassen. Auch wenn die Kräne erst nach 2027 stehen werden, legen wir jetzt das Fundament für ein touristisches Highlight, das Bad Salzhausen, die Stadt und die ganze Region langfristig stärken wird“ so Bürgermeister Thorsten Eberhard (CDU).

