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Auskunft aus dem Melderegister

Auskunft aus dem Melderegister


Online-Melderegisterauskunft

Für die Online-Auskunft benötigen Sie folgende Angaben:

Anrede, Familienname, Vorname & Geburtsdatum oder Anrede,

Familienname, Vorname & ehemalige Anschrift.

Einfache Melderegisterauskünfte online durchführen

Schriftlicher Antrag auf eine Melderegisterauskunft

Um Ihr Auskunftsersuchen für eine Melderegisterauskunft nach § 44 und § 45 Bundesmeldegesetz beantworten zu können, müssen Sie den unten aufgeführten Antrag ausfüllen.

Außerdem kann Ihre Anfrage ohne die erforderliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Auskunft nicht bearbeitet werden.

Wir bitten Sie den beiliegenden Antrag vollständig ausgefüllt und einen Nachweis Ihrer Überweisung an uns zurückzusenden.

Bitte beachten Sie die Hinweise des Antrages auf Seite 2.

Antrag auf Melderegisterauskunft


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