Auskunft aus dem Melderegister
Auskunft aus dem Melderegister
Online-Melderegisterauskunft
Für die Online-Auskunft benötigen Sie folgende Angaben:
Anrede, Familienname, Vorname & Geburtsdatum oder Anrede,
Familienname, Vorname & ehemalige Anschrift.
Einfache Melderegisterauskünfte online durchführen
Schriftlicher Antrag auf eine Melderegisterauskunft
Um Ihr Auskunftsersuchen für eine Melderegisterauskunft nach § 44 und § 45 Bundesmeldegesetz beantworten zu können, müssen Sie den unten aufgeführten Antrag ausfüllen.
Außerdem kann Ihre Anfrage ohne die erforderliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Auskunft nicht bearbeitet werden.
Wir bitten Sie den beiliegenden Antrag vollständig ausgefüllt und einen Nachweis Ihrer Überweisung an uns zurückzusenden.
Bitte beachten Sie die Hinweise des Antrages auf Seite 2.
Antrag auf Melderegisterauskunft