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Führungszeugnisse

Führungszeugnisse


Persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität (Personalausweis, Reisepass/Pass). Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind vom Antragstellenden der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift, ggf. mit Abteilungsbenennung dieser Behörde anzugeben.

Gebühr: 13 €. Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Für das erweiterte Führungszeugnis benötigen Sie die schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.

Bürger können Führungszeugnisse (etwa für Stellenbewerbungen) online beantragen:

www.fuehrungszeugnis.bund.de

Voraussetzung dafür ist der elektronische Personalausweis, welcher für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist.

Die Gebühren von 13 Euro pro Führungszeugnis ändern sich beim Online-Antrag nicht.

Bezahlt werden muss mit Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“. Das Führungszeugnis wird ebenfalls per Post zugestellt. 


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