Gewerbezentralregister - Auszüge
Gewerbezentralregister - Auszüge
Persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität (Personalausweis, Reisepass/Pass). Soll der Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei einer Behörde vorgelegt werden, sind vom Antragstellenden der genaue Verwendungszweck und die genaue Anschrift , ggf. mit Abteilungsbenennung dieser Behörde, anzugeben.
Gebühr: 13 €.
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.