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Meldebescheinigung

Meldebescheinigung


Der/Die Antragsteller/in muss in Nidda mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz gemeldet oder gemeldet gewesen sein und den Personalausweis vorlegen. 

Der Antrag zur Erteilung einer Meldebescheinigung muss vollständig ausgefüllt mit einer unterschriebenen Ausweiskopie der Meldebehörde vorliegen. Anschließend kann die Meldebescheinigung dem Bürger postalisch zugesandt werden.

Für die Meldebescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 10 € fällig.
Bitte beachten Sie: es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Die Meldebescheinigung kann auch über den folgenden Link Online beantragt werden: 

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