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Personalausweis

Personalausweis

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Biometrisches digitales Passfoto, angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf).

Gebühr:
Personalausweis unter 24 Jahren: 27,60 €
Personalausweis ab 24 Jahren: 46,00 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Bitte beachten Sie: Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich

Bei Jugendlichen, die den Personalausweis vor dem 16. Geburtstag beantragen, ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich (bei Alleinerziehenden evtl.: Nachweis über das Sorgerecht). Die Zustimmungserklärung ist von dem nicht persönlich erscheinenden Elternteil auszufüllen.

Die persönliche Vorsprache ist erforderlich (auch für minderjährige Personen).

Sie können sich bei der Abholung vertreten lassen. Bitte füllen Sie dazu eine Vollmacht aus, die auch eine Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes enthalten muss.

Geben Sie der bevollmächtigten Person diese Vollmacht sowie Ihren bisherigen Ausweis mit. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie sich nicht vertreten lassen. Die persönliche Vorsprache ist in diesem Fall erforderlich. 

>Vollmacht zur Abholung

> Formular: Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
(Wird benötigt wenn nur ein erziehungsberechtigter Elternteil beim Beantragen anwesend sein kann. Für die nicht anwesende Person bitte auch den Personalausweis mitbringen)

Um die PIN Ihres Personalausweises neu zu vergeben haben Sie die Möglichkeit persönlich im Bürgerservice vorzusprechen.
> Broschüre Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Postalische Zustellung von Ausweisdokumenten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personalausweise und Reisepässe gegen eine Gebühr von 15,00 € an Ihre Wohnadresse zugestellt werden.

Die Übergabe erfolgt ausschließlich persönlich gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments. Bei Nichtantreffen wird die Sendung sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung bereitgehalten.

Nicht abgeholte Dokumente werden an die ausstellende Behörde zurückgesandt und können dort abgeholt werden.

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