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Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs



Motorrad, PKW, PKW-Anhänger

• Zulassungsbescheinigung Teil II
• COC Papier (Datenbestätigung)
• Ausweisdokument
(Bei abgelaufenen Ausweisdokumenten Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)
• eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
• IBAN (SEPA Lastschriftmandat) für die KFZ Steuer
• Im Vertretungsfall eine Vollmacht (Ausweisdokument Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer)
• Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Wetteraukreises: www.wetteraukreis.de

Bei Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs (Trike, landwirt. Anhänger, Traktor, Wohnmobil, LKW, Auflieger, selbstfahrende Arbeitsmaschine, Anhänger für Sportzwecke) setzen Sie sich telefonisch mit der Zulassungsstelle in Verbindung.

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