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Oldtimer-Kennzeichen

Oldtimer-Kennzeichen


• Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
• Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
• Ausweisdokument
(Bei abgelaufenen Ausweisdokumenten Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)
• Original Oldtimer-Gutachten gem. § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung des TÜV
• Originalprüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung
• Im Vertretungsfall eine Vollmacht (Ausweisdokument Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer)
• bei einem zugelassenen Fahrzeug die Kennzeichen (Schilder vorlegen)
• Oldtimer (H)-Kennzeichen und Saisonkennzeichen können kombiniert werden

Soll gleichzeitig eine Zulassung, Wiederzulassung, Umschreibung etc. vorgenommen werden, so sind die dafür zusätzlich benötigten Unterlagen den entsprechenden Leistungen zu entnehmen.

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