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Umschreibung (Halterwechsel)

Umschreibung (Halterwechsel)



PKW, Motorrad, Anhänger, Leichtkraftrad, Quad, Wohnmobil, LKW

• Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
• Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
• Ausweisdokument
(Bei abgelaufenen Ausweisdokumenten Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)
• eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
• Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht im Original oder Fahrzeugschein)
• IBAN (SEPA Lastschriftmandat) für die KFZ Steuer
• Im Vertretungsfall eine Vollmacht (Ausweisdokument Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer)
• Wenn es sich um ein zugelassenes Fahrzeug handelt und die Kennzeichen nicht beibehalten werden sollen oder können, sind die Schilder ebenfalls vorzulegen.
• Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Wetteraukreises: www.wetteraukreis.de

Bei Halterwechsel folgender Fahrzeuge setzen Sie sich telefonisch mit der Zulassungsstelle in Verbindung: Trike, landwirt. Anhänger, Traktor, LKW, Auflieger, selbstfahrende Arbeitsmaschine, Anhänger für Sportzwecke.

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