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Geburt - Anzeige und Beurkundung

Geburt - Anzeige und Beurkundung

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, angezeigt werden.

Wurde ihr Kind in Nidda geboren:

Dann zeigen Sie die Geburt bitte innerhalb der gesetzlichen Frist von einer Woche beim Standesamt Nidda an.

Zur Anzeige sind verpflichtet:

  • Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist   
  • Sind die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert, jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist


W i c h t i g: In jedem Fall vorzulegen sind dazu der Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden und die von der Hebamme ausgestellte Geburtsbescheinigung.

Dokumente:

Welche weiteren Dokumente zur Beurkundung der Geburt des Kindes vorzulegen sind, ist von Fall zu Fall verschieden. Gerne informieren wir Sie vorab, welche Dokumente Sie zur Geburtsbeurkundung Ihres Kindes mitbringen müssen!

Ein Beispielfall:

Sie sind verheiratet, Ihre Eheschließung erfolgte in Deutschland. Dann sind zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes folgende Dokumente vorzulegen:

  • beglaubigten Ausdruck des Eheregisters mit dem Hinweisteil, aus dem Ihre Geburtsregisternummern ersichtlich sind
  • eine Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches (bei Eheschließung bis 31.12.2008)
  • gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern 
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme.


Ist die Anzeige erfolgt, die Geburt Ihres Kindes beurkundet, erhalten Sie folgende gebührenfreie Bescheinigungen:

  • für die Mutterschaftshilfe
  • für die Religionsgemeinschaft
  • für das Kindergeld
  • für das Elterngeld.

Die Ausstellung einer Geburtsurkunde für andere Zwecke ist gebührenpflichtig mit
12 €. Jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang hergestellt werden kann, kostet 6 €. Wünschen Sie zwei Geburtsurkunden, so sind diese
gebührenpflichtig mit 18 € (die erste = 12 €, die zweite = 6 €).

Selbstverständlich informieren wir Sie auch gerne in Sachen Vaterschafts- anerkennung, Namenserteilung, Bestimmung von Vornamen und Familiennamen
und beantworten Ihnen, soweit möglich, die Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes haben.

Ihr Standesamt Nidda