Stadtwald Nidda – Beachtung von Stilllegungsflächen

Der Forstbetrieb „Stadt Nidda“ nimmt am Förderprogramm des Bundes „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (KLAWAM) teil. Daher möchten wir darauf hinweisen, dass im Rahmen dieses Programms bestimmte Richtlinien beachtet werden müssen, um die Förderung zu sichern.
Folgendes ist zu beachten:
Flächen die mit einem Symbol „weißes K + Welle“ gekennzeichnet sind, wurden als Stilllegungsflächen deklariert. Das Freischneiden von Pirschwegen und Schussschneisen ist zu unterlassen. Zudem sind diese Flächen der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen. Sämtliches Holz, beispielsweise bei Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Windwurf, muss im Wald verbleiben. Dies gilt auch für umgestürzte Bäume.
Kritisch können unter anderem folgende Maßnahmen sein:
- Freischnitte oder Mulcharbeiten
- Pflegemaßnahmen von jagdlichen Einrichtungen (u.a. Salzlecken, Jagdschneisen, Pirschwege)
- Baggerarbeiten zum Freihalten oder öffnen von Gräben
- Wegepflege und- instandhaltung
- Pflegemaßnahmen zu Lichtraumprofil oder Bankette
- Pflege von Leitungstrassen
- Anlage von Baustelleneinrichtungen
- Eigenständige Anlage und Pflege von Biotopen
- Anlage und Pflege von Erholungseinrichtungen
Auch die Brennholzselbstwerber möchten wir darauf hinweisen und darum bitten, lieber einmal zu viel den Kontakt zu suchen, als einmal zu wenig.
Verstöße gegen die Richtlinien können eine Rückforderung der Fördermittel zur Folge haben.
Welche Waldabteilungen hiervon betroffen sind, können bei der Stadt Nidda hinterfragt bzw. auf unserer Homepage unter folgenden Link Stadtwald Stilllegungsflächen | Nidda eingesehen werden.
Wir bitten um Beachtung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Alternativ kann man sich beim zuständigen Revierleiter/bei der zuständigen Revierleiterin melden. Kontaktdaten siehe unter "Deklarierte Flächen".

