Stadtwald Stilllegungsflächen
Stadtwald Nidda - Stilllegungsflächen
Wichtiger Hinweis: Brennholz-Entnahme nicht zulässig!

Der Forstbetrieb „Stadt Nidda“ nimmt am Förderprogramm des Bundes „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (KLAWAM) teil. Im Rahmen dieses Programms sind bestimmte Richtlinien zu beachten, um die Förderung zu sichern.
Folgendes ist zu beachten:
Flächen, die vor Ort mit einem Symbol „weißes K + Welle“ gekennzeichnet sind, wurden als Stilllegungsflächen deklariert. Das Freischneiden von Pirschwegen und Schussschneisen ist zu unterlassen. Zudem sind diese Flächen der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen. Sämtliches Holz, beispielsweise bei Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Windwurf, muss im Wald verbleiben. Dies gilt beispielsweise auch für umgestürzte Bäume.
Kritisch können unter anderem folgende Maßnahmen sein:
- Freischnitte oder Mulcharbeiten
- Pflegemaßnahmen von jagdlichen Einrichtungen (u.a. Salzlecken, Jagdschneisen, Pirschwege)
- Baggerarbeiten zum Freihalten oder öffnen von Gräben
- Wegepflege und- instandhaltung
- Pflegemaßnahmen zu Lichtraumprofil oder Bankette
- Pflege von Leitungstrassen
- Anlage von Baustelleneinrichtungen
- Eigenständige Anlage und Pflege von Biotopen
- Anlage und Pflege von Erholungseinrichtungen
Auch die Brennholzselbstwerber möchten wir darauf hinweisen und darum bitten, lieber einmal zu viel den Kontakt zu suchen, als einmal zu wenig.
Verstöße gegen die Richtlinien können eine Rückforderung der Fördermittel zur Folge haben. Die Stadt Nidda bittet um Beachtung und steht für Rückfragen zur Verfügung. Alternativ können Sie sich beim zuständigen Revierleiter/bei der zuständigen Revierleiterin melden.
Auskunft erteilt das Forstamt Nidda - Tel.: 06043 9657-0
Diese Waldabteilungen fallen unter die stillgelegten Flächen:
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