Rathaus Gebäude

Umkennzeichnung

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• Zulassungsbescheinigung II/ Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
• Zulassungsbescheinigung I/ Fahrzeugschein
• bisherige Kennzeichen (Schilder vorlegen)
• Im Vertretungsfall eine Vollmacht (Ausweisdokument Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer)
• Ausweisdokument
(Bei abgelaufenen Ausweisdokumenten Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)
• Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht im Original oder Fahrzeugschein)
• Oldtimer (H)-Kennzeichen und Saisonkennzeichen können kombiniert werden

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