Foto Blumen und Trauringe

Anmeldung Eheschließung

Anmeldung Eheschließung

Sie wollen sich trauen? Dann führt Sie Ihr erster Weg zu dem Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Dort melden Sie Ihre Eheschließung an. Die Anmeldung der Eheschließung ist vergleichbar mit der früheren "Aufgebotsbestellung", jedoch wird kein Aufgebot mehr im Aushangkasten vor dem Rathaus veröffentlicht.

Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Falls Sie in einem anderen als dem Wohnortstandesamt heiraten möchten, werden Ihre Unterlagen per Post an das Standesamt gesandt, das die Eheschließung durchführen soll.

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist 6 Monate gültig, sie kann also frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen.

Die erforderlichen Unterlagen

Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie verschiedene Unterlagen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Eingehung der Ehe erfüllt sind oder ob Ihrem Heiratswunsch möglicherweise ein Eheverbot entgegensteht. Welche Unterlagen im einzelnen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Um genau zu erfahren, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden, bitten wir Sie, telefonisch bei uns vorzusprechen.

Die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Unterlagen können nicht als verbindlich angesehen werden, da es viele Ausnahmefälle gibt.

Wenn Sie seit Ihrer Geburt deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind, noch nie verheiratet waren, keine Lebenspartnerschaft begründet und keine Kinder haben, benötigen Sie grundsätzlich:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • erweiterte Meldebescheinigung Ihrer Meldebehörde zur Vorlage beim Standesamt (nur wenn Sie nicht in Nidda gemeldet sind). Diese Bescheinigung enthält unter anderem Angaben zum Wohnsitz, zur Staatsangehörigkeit und zum Familienstand. Wenn Sie in Nidda wohnhaft sind, benötigen Sie diese Bescheinigung nicht.
     
  • Eine aktuelle beglaubigte Ablichtung oder einen beglaubigten Ausdruck aus Ihrem Geburtenregister mit Hinweisen (eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend). Diese Urkunde erhalten Sie direkt beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Anmeldungen zur Eheschließung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Setzen Sie sich hierzu bitte telefonisch mit uns in Verbindung.

Sie haben einen besonderen Wunsch, von wem Sie getraut werden möchten?

Bei uns können Sie sich einen Standesbeamten wünschen! Wir versuchen natürlich, Ihren Wunsch zu erfüllen und werden den Termin Ihrer Trauung mit Ihrem „Wunschstandesbeamten“ absprechen.

Bei der Trauansprache und der Gestaltung Ihrer Eheschließung gehen wir auch gerne auf Ihre persönlichen Wünsche ein.

Haben Sie noch Fragen zu „Ihrem schönsten Tag im Leben“? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihren persönlichen Besuch bei uns im Standesamt.