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Förderprogramme der Stadt Nidda werden im Jahr 2024 fortgesetzt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidda hat die Richtlinien für die Fortsetzung der Förderprogramme für PV-Anlagen im Jahr 2024 beschlossen.

Das Förderprogramm für PV-Anlagen, Stromspeicher und Mini-PV-Anlagen startet am 01.01.2024 mit der gleichen erheblich aufgestockten Finanzausstattung von insgesamt 150.000 € wie in 2023. Die Modalitäten wurden nun in zwei separaten Förderrichtlinien festgelegt. Die Förderung von Mini-PV-Anlagen stellt einen besonderen Schwerpunkt dar, um auch Mieterinnen und Mieter sowie Menschen, die aufgrund der hohen Investitionskosten von der Installation einer Aufdach-Anlage Abstand nehmen, zu motivieren einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgase zu leisten.

Der Zuschuss für die Installation einer Mini-PV-Anlage beläuft sich auf bis zu 30 % der Anschaffungskosten bzw. maximal 200 €. Voraussetzung ist jedoch, dass der Antrag vor dem Erwerb der Module gestellt wird und die ordnungsgemäße Anmeldung der Mini-PV-Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister nachgewiesen werden. Um die Bürgerschaft bei den Formalitäten zu unterstützen, stellt das Klimaschutz-Team der Stadt Nidda ein Merkblatt zur Verfügung, dass die nötigen Schritte anschaulich erläutert.

Private Aufdach-PV-Anlagen werden ebenfalls weiter gefördert, soweit die PV-Anlage mindestens 4 kWP aufweist und es sich dabei nicht um die Erweiterung einer bestehenden Anlage oder eine Ersatzbeschaffung handelt. Die Zuschusshöhe wurde auf 100 €/kWP erhöht bis zu einer Höchstsumme von 1.000 €.

In Kombination mit der Anschaffung eines Stromspeichers ist eine Fördersumme von bis zu 1.500 € möglich, da auch die Zuschüsse für den gleichzeitigen Erwerb oder die Nachrüstung eines Speichers auf nunmehr 50 €/kWh Speicherleistung erhöht wurden. Der Erwerb eines Stromspeichers kann somit bis zu einer Höchstsumme von 500 € gefördert werden.

Voraussetzung ist ebenfalls, dass die in der Förderrichtlinie aufgeführten Nachweise zum Abruf des Zuschusses vorgelegt werden und der Antrag vor Installation und Inbetriebnahme der PV-Anlage / des Stromspeichers eingereicht wird.

Die neu gefassten Richtlinien einschließlich der Antragsformulare und dem Merkblatt zur Anmeldung einer Mini-PV-Anlage finden Sie online bei der Stadt Nidda.  

Die Förderung der höchsteffizienten Haushaltsgeräte soll ebenfalls unverändert fortgeführt werden, hierzu steht der Beschluss der Förderrichtlinie jedoch noch aus. Daher ist erst Ende März mit dem Vorliegen der Förderrichtlinie und dem Antragsformular zu rechnen. Sobald die Richtlinie genehmigt wurde, werden wir Sie über den Newsletter informieren. 

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