Rathaus-Front-Herbst-2022

Stadt Nidda fördert weiterhin Photovoltaik-Anlagen und die Anschaffung hocheffizienter Haushaltsgeräte

Das Förderprogramm ist ein voller Erfolg und trägt erheblich zu einer Steigerung der Erzeugung von erneuerbaren Energien im Stadtgebiet bei: Im vergangenen Jahr 2023 konnten 123 Balkonkraftwerke und 106 PV-Anlagen (zum Teil mit Stromspeichern) durch die Stadt Nidda gefördert werden.

Foto kleine Solaranlage

Im Marktstammdatenregister lässt sich das gut nachvollziehen: Ein Zuwachs von 287 PV-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 2,7 MW ist für das Jahr 2023 im Stadtgebiet zu verzeichnen. In 2022 wurden dagegen lediglich 94 PV-Anlagen in der gesamten Großgemeinde in Betrieb genommen.

Die Stadt Nidda ist im Wetteraukreis in 2023 unter den Spitzenreitern was den Zubau an Photovoltaikanlagen in gemessener Leistung (MW) betrifft.

 „Mit der Förderung von Balkonkraftwerken möchte die Stadt vor allem Mieter und Mieterinnen ansprechen, um sich von schwankenden Strompreisen unabhängiger zu machen und selbst saubere Solarenergie zu erzeugen!“ bekräftigt Bürgermeister Thorsten Eberhard den Schwerpunkt des Förderprogramms.

Die Installation einer Mini-PV-Anlage kann bis zu 30 % der Anschaffungskosten bzw. maximal mit 200 € gefördert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die ordnungsgemäße Anmeldung der Mini-PV-Anlage beim Netzbetreiber nachgewiesen werden.

Private Aufdach- bzw. Fassaden-PV-Anlagen werden ebenfalls weiter gefördert, soweit die PV-Anlage mindestens 4 kWP aufweist und es sich dabei nicht um die Erweiterung einer bestehenden Anlage oder eine Ersatzbeschaffung handelt. Die Zuschusshöhe beträgt hier 100 €/kWP bis zu einer Höchstsumme von 1.000 € pro Anlage. In Kombination mit der Anschaffung eines Stromspeichers ist eine Fördersumme von bis zu 1.500 € möglich. Nicht nur der gleichzeitige Erwerb, sondern auch die Nachrüstung eines Speichers, wird mit bis zu  50 €/kWh Speicherleistung bzw. max. 500 € bezuschusst.

Die Förderung von höchsteffizienten Haushaltsgeräten wird ebenfalls fortgeführt. Bei Nachweis einer entsprechenden Effizienzklasse wird ein Zuschuss von 10 % der Anschaffungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 100 € gewährt. Die Antragsstellung kann auch noch nach dem Gerätekauf erfolgen.

Seit März 2024 erfolgt die Antragsstellung und Einreichung der erforderlichen Nachweise für alle Förderprogramme nur noch digital. Die erforderlichen Formulare für die Beantragung der Zuschüsse stehen auf der Homepage der Stadt Nidda bereit: