Rathaus-Front-Herbst-2022

Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern

Aufgrund der Änderungen im Sprengstoffgesetz sowie des § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung
zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in
unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und
Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können
jeweils als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Im Altstadtbereich der Kernstadt und in nahezu allen Stadtteilen gibt es eine dichte Bebauung
mit Fachwerkhäusern, die von diesem Verbot betroffen sind. Viele dieser Fachwerkhäuser
stehen zudem unter Denkmalschutz, in einigen Stadtteilen (Kernstadt, Eichelsdorf, Ober-
Schmitten, Ober-Widdersheim, Ulfa, Unter-Widdersheim und Wallernhausen) stehen ganze
Straßenzüge als geschlossene Anlage unter dem so genannten „Ensembleschutz“.

Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die historischen Gebäude zum
Jahreswechsel immer wieder gefährdet. Die Folgen eines Dachstuhlbrandes können gerade in
den eng bebauten Ortskernen verheerend sein und wertvolles, unter Schutz gestelltes Kulturgut
vernichten.

Das Ordnungsamt der Stadt Nidda bittet deshalb die Bevölkerung um einen
verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerkskörpern und um Beachtung der gesetzlichen
Regelung.