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Wie

Gewerbe an-, um- und abmelden?

  1. Sie können persönlich hier vorsprechen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Das Gewerbe wird dann mit Ihnen zusammen angemeldet, Sie haben die Möglichkeit die fällige Gebühr bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.

    Wichtig: Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Passes. Für Nicht-EU-Mitglieder wird zusätzlich der Aufenthaltstitel benötigt.

  2. Sie können auch jemanden beauftragen, die Gewerbeanmeldung mit den erforderlichen Unterlagen und der Verwaltungsgebühr bei uns einzureichen. Bitte stellen Sie dann eine Vollmacht auf Denjenigen oder Diejenige aus. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.

    Wichtig: Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Passes. Für Nicht-EU-Mitglieder wird zusätzlich der Aufenthaltstitel benötigt.

  3. Sie können die Gewerbeanmeldung mit den fotokopierten Unterlagen auch per Post, per Email oder per Fax zusenden. Die Verwaltungsgebühr stellen wir Ihnen dann in Rechnung.

    Wichtig: Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Passes. Für Nicht-EU-Mitglieder wird zusätzlich der Aufenthaltstitel benötigt. In diesem Fall genügt auch eine Kopie des Ausweisdokumentes.

 

Formulare 

> Gewerbeanmeldung
> Gewerbeabmeldung
> Gewerbeummeldung
> Infoblatt Gewerbe

Hier können Sie Ihre Gewerbeangelegenheiten abwickeln:

BürgerService im Rathaus
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda

Tel.: 06043-8006-123
Fax: 06043-8006-127
E-Mail: buergerservice(at)nidda.de

Wann müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen?

Eine Gewerbeummeldung muss vorgenommen werden:

1. Wenn Sie einen bereits bestehenden Betrieb erweitern, also eine weitere Tätigkeit
    hinzunehmen
2.Wenn Sie bei einem bereits bestehenden Betrieb eine Tätigkeit aufgeben
3.Wenn Sie Ihre Betriebsstätte innerhalb von Nidda verlegen.

Wann müssen Sie eine Gewerbeabmeldung vornehmen?

Eine Gewerbeabmeldung muss vorgenommen werden:

1.Wenn Sie das Gewerbe nicht mehr ausüben
2.Wenn Sie die Betriebsstätte von Nidda in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt
   haben. In diesem Fall müssen Sie das Gewerbe bei der neuen Stadt- oder  
   Gemeindeverwaltung wieder anmelden.
3.Wenn sich die Rechtsform (z. B. UG in eine GmbH) Ihres Gewerbes ändert.

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